Bundesrat gegen Abgeltungsteuer
Brandenburg-Initiative
2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer. Begründet wurde dies u. a. mit einer unrechtmäßigen Privilegierung der Kapitaleinkünfte gegenüber Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten.
Finanzausschuss-Zustimmung
Die Initiative nahm am 23.2.2017 weitere Hürden. Der Finanzausschuss im Bundesrat stimmte mit einer Mehrheit von elf Ländern für den Vorschlag der Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die weitere „Station“ des Brandenburg-Vorschlages ist nun das Plenum im Bundesrat. Sollte auch in diesem Plenum eine Mehrheit zustande kommen, muss die Bundesregierung dazu Stellung nehmen.
Konsequenzen
Kapitaleinkünfte werden derzeit mit einem Steuersatz von 26,375 % inklusive des Solidaritätszuschlags besteuert. Der Steuersatz ist unabhängig von der Höhe der übrigen Einkünfte. Kommt es zur Abschaffung der Abgeltungsteuer, müssten diese wieder zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Der normale tarifliche Einkommensteuersatz beträgt bis zu 42 % bzw. bei sehr hohen Einkommen 45 %.
Stand: 9.3.2017