Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Ihr Fundament für sichere Entscheidungen

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ist das wichtigste Zahlenwerk Ihres Unternehmens und das Fundament für Kreditentscheidungen, Steuerbescheide und Ihre strategische Ausrichtung. Wer den Jahresabschluss nur als Pflichtübung behandelt, verschenkt wertvolle Erkenntnisse und bares Geld.

Als Steuerberater für den Mittelstand überlässt das Team-ZAHLMANN nichts dem Zufall. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss sowie die betrieblichen Steuererklärungen nicht nur rechtssicher und digital, sondern machen die Zahlen für Sie nutzbar.

Bei uns erhalten Sie das Rundum-sorglos-Paket für Ihre Unternehmensfinanzen.

Unser Leistungsspektrum: Alles aus einer Hand

Wir glauben nicht an starre Leistungspakete nach Schema F. Unser Standard umfasst die ganzheitliche Betreuung Ihres Unternehmens:

Leistung

Kernerstellung

Erstellung Jahresabschluss oder EÜR

Erstellung von Steuererklärungen

Bearbeitung und Prüfung der externen Finanzbuchhaltung

Vier-Augen-Prinzip zur Qualitätssicherung

Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Kein Fortbildungsaufwand für Sie

Steueroptimierung

Hinweise auf Steuerersparnisse im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten

Prüfung sämtlicher Steuerbescheide

Analyse und Berichterstattung

Mehrjahresvergleich

Ausführlicher Bericht über Ihren Jahresabschluss

Erstellung des Anhangs

Erstellung des Lageberichts

Plausibilitätsbeurteilung des Jahresabschlusses

Verbesserung der Liquidität durch Verrechnung von Steuererstattungen

Beratung und Begleitung

„Herbstgespräch“ zu Betriebsergebnis und Steuern

Quartalsgespräche zu Betriebsergebnis und Steuern

Begleitung zu Gesprächen mit Ihrer Bank

Steuerlich und wirtschaftlich aussagefähige Analyse

Unabhängigkeit bei Krankheit und Urlaub Ihrer Mitarbeiter

Bessere Übersicht über die Entwicklung Ihres Unternehmens

Ausführliche Besprechung Ihrer Unternehmenslage

Empfehlung von Handlungsmaßnahmen

Leistungsbeschreibung als PDF-Datei

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Ihr entscheidender Vorteil bei Finanzierungen und Bankgesprächen

Besonders für Unternehmen, die bestehende Kreditlinien nutzen, erweitern oder neue Finanzierungen anfragen wollen, zahlt sich unsere ganzheitliche Betreuung aus: Die professionelle Begleitung zu Bankgesprächen und unsere bankenunabhängige Ratinganalyse liefern Ihnen exakt die Argumentationsgrundlagen, die intern selten vorhanden sind. Damit begegnen Sie Banken und Investoren auf Augenhöhe.

Wer seinen Jahresabschluss vom Team-Zahlmann nicht nur erstellen, sondern strategisch auswerten lässt, trifft Investitions- und Finanzierungsentscheidungen auf einer absolut belastbaren Datenbasis. Unser detaillierter Mehrjahresvergleich zeigt Ihnen präzise, ob Umsatz, Kosten und Liquidität sich in die richtige Richtung entwickeln. Der ausführliche Bericht macht diese positive Entwicklung für Gesellschafter, Banken und Geschäftspartner transparent und stärkt nachhaltig Ihr Vertrauen am Markt.

Ihre Ersparnis

Leistung

Kosteneinsparungen

Keine Kosten für die Softwarepflege

Keine Kosten für die Datensicherung

Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen

Erstellung Ihrer Anlagenbuchhaltung inkl. Entwicklung des Anlagevermögens

Zeitnahe Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungen

Bearbeitung von Fragebögen und Statistiken

Informationsvorsprung

Schneller informiert über Ihre Steuerprognose

Schneller informiert über Trends durch Analyse Ihrer Umsatz- und Kostensituation

Entscheidungssicherheit

Unternehmen im Branchenvergleich

Erfolgsmessung Ihrer Handlungsmaßnahmen

Gespräch mit Ihrer Hausbank (von uns initiiert)

Bankenunabhängige Ratinganalyse Ihres Unternehmens

Wir garantieren Ihnen

Leistung

Qualität und Compliance

Einwandfreie Qualität Ihres Jahresabschlusses und Ihrer Steuererklärungen

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Zügige Bearbeitung der Jahresabschlussarbeiten

Ständige Vertretung gegenüber Behörden

Unterstützung und Begleitung

Schneller Überblick über die aktuelle Entwicklung Ihres Unternehmens

Unterstützung bei Gesprächen mit Ihrer Bank

Entscheidungshilfen für Investitionen

Mitarbeiter

Produkte

Marketingstrategien

Maschinen

Fuhrpark

Entscheidungshilfen für Finanzierungen

Zinskonditionen

Transparent und kalkulierbar: Das Honorar

Die Abrechnung des Jahresabschlusses erfolgt transparent nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage hierfür ist der Gegenstandswert – in der Regel die Bilanzsumme oder die betrieblichen Einkünfte –, aus dem sich das Honorar nach gesetzlich festgelegten Gebührentabellen ergibt.

Um Ihnen maximale Planungssicherheit für Ihre Liquidität zu bieten, vereinbaren wir auf Wunsch gerne eine Pauschalvergütung.

Strategische Zusatzleistungen für Ihren Erfolg

Über die klassischen Jahresabschlussarbeiten hinaus begleiten wir Sie partnerschaftlich bei allen großen Meilensteinen Ihres Unternehmens.

Auf Wunsch übernehmen wir folgende strategische Aufgaben für Sie:

  • Steuerliche Optimierung der Unternehmensstruktur & Rechtsformwahl
  • Fundierte Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Strukturierung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Vertretung Ihrer Interessen bei Betriebsprüfungen sowie in Einspruchs- und Klageverfahren
  • Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
  • Rechtssichere Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister
  • Beratung über Grenzen hinweg durch unsere internationale Kanzlei-Partnerschaft


Über die klassischen Jahresabschlussarbeiten hinaus begleiten wir Sie partnerschaftlich bei allen großen Meilensteinen Ihres Unternehmens.

Welche Beratungsleistungen für die aktuelle Phase Ihres Unternehmens den größten Hebel bieten, klären wir am besten persönlich. Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre individuelle Situation.

 

Bereit für einen Jahresabschluss, der Ihr Unternehmen weiterbringt?

Häufige Fragen zum Jahresabschluss beim Steuerberater

FAQ

Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme, der Jahresumsatz oder die betrieblichen Einkünfte) sowie der Komplexität Ihres Unternehmens. Als Steuerkanzlei rechnen wir hierbei transparent nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.

Der tatsächliche Aufwand – und damit das finale Honorar – hängt maßgeblich davon ab, wie gut und digital Ihre Buchführung vorbereitet ist. Eine lückenlose, digitale Bereitstellung Ihrer Unterlagen schont somit direkt Ihr Budget. Um Ihnen von Anfang an maximale Planungssicherheit für Ihre Liquidität zu bieten, vereinbaren wir nach Sichtung Ihrer Struktur auf Wunsch sehr gerne eine feste Pauschalvergütung.

Wie wird der Gegenstandswert für die Abrechnung des Jahresabschlusses berechnet?

Der Gegenstandswert ist die gesetzliche Bemessungsgrundlage für das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz) richtet er sich nach der Bilanzsumme oder dem Umsatz (je nachdem, welcher Wert höher ist). Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sind es die betrieblichen Einkünfte. Die genauen Gebührentabellen sind in den Anlagen zur StBVV festgelegt. Der finale Preis bewegt sich innerhalb eines gesetzlichen Rahmens (den sogenannten Zehntelsätzen) und orientiert sich stark am tatsächlichen Aufwand und der Qualität der bereitgestellten Buchführung.

Was ist eine Plausibilitätsbeurteilung des Jahresabschlusses?

Bei einer Plausibilitätsbeurteilung prüft der Steuerberater den Jahresabschluss auf innere Stimmigkeit und formelle Richtigkeit, ohne eine vollständige und kostenintensive Prüfung wie ein Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Er beurteilt, ob die Zahlen logisch und widerspruchsfrei sind. Das gibt Gesellschaftern, Banken und Geschäftspartnern eine wertvolle zusätzliche Sicherheit. Bei ZAHLMANN ist diese vertiefte Prüfung ein fester Bestandteil unserer Abschlussarbeiten – vorausgesetzt, die Buchführung wird uns vollständig digital und zeitnah übermittelt.

Kann mein Steuerberater Steuerbescheide prüfen und Einspruch einlegen?

Ja, absolut. Das ZAHLMANN-Team prüft alle eingehenden Steuerbescheide systematisch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Stellen wir einen Fehler oder eine unvorteilhafte Festsetzung zu Ihren Ungunsten fest, legen wir innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist von einem Monat Einspruch für Sie ein. Auch im Falle eines notwendigen Klageverfahrens vor dem Finanzgericht vertreten wir Ihre Interessen kompetent. Diese Absicherung gehört bei uns zum festen Standard-Leistungsumfang.

Was ist eine Bescheinigung des Steuerberaters zum Jahresabschluss?

Eine Erstellungsbescheinigung bestätigt Dritten (wie Banken oder Investoren), dass der Jahresabschluss von einem qualifizierten Steuerberater nach den geltenden berufsrechtlichen Standards erstellt wurde. Sie ist kein Prüftestat eines Wirtschaftsprüfers, signalisiert dem Finanzmarkt aber höchste Professionalität und eine verlässliche Datenbasis. Für mittelständische Unternehmen ohne gesetzliche Prüfungspflicht ist diese Bescheinigung das wichtigste Instrument, um die eigene Bonität bei Kreditverhandlungen zu untermauern.

Wann und wo muss ein Jahresabschluss offengelegt werden?

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss elektronisch offenzulegen oder zu hinterlegen. Die Einreichung erfolgt zentral über die Plattform des Unternehmensregisters. Die Frist beträgt zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Kleinstkapitalgesellschaften können eine vereinfachte, nicht öffentlich einsehbare Hinterlegung nutzen. Die rechtssichere Übermittlung übernimmt ZAHLMANN auf Wunsch gerne für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und EÜR?

Welche Form der Gewinnermittlung gewählt werden muss, hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einzelunternehmer und Freiberufler, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und unter den gesetzlichen Schwellenwerten liegen (Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro), dürfen diese vereinfachte Form nutzen. Es wird keine Bilanz aufgestellt; es werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
  • Jahresabschluss (Bilanzierung): Kapitalgesellschaften und im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind grundsätzlich zur doppelten Buchführung und zur Aufstellung einer Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verpflichtet. Das ZAHLMANN-Team erstellt beide Formen auf digitalem Höchstniveau.