Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung für den Mittelstand

Bei Zahlmann Klose Nolting in Löhne sind Steuer- und Wirtschaftsprüfungsberatung in einer Partnerschaft vereint. Wir sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Was das in der Praxis bedeutet: ein Ansprechpartner, eine Datenbasis, keine Schnittstellenverluste.

Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater: Was ist der Unterschied?

Beide Berufe erfordern ein wirtschaftswissenschaftliches Studium und ein staatliches Examen. Der Unterschied liegt im gesetzlichen Auftrag und in der Unabhängigkeit.

Merkmal

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Gesetzlicher Auftrag

Steuerliche Beratung und Deklaration

Unabhängige Prüfung von Abschlüssen

Rolle

Parteivertreter des Mandanten

Unabhängiger Prüfer

Pflichtprüfung

Nein

Ja, ab gesetzlichen Schwellenwerten

Testat

Nein

Ja (Bestätigungs- oder Versagungsvermerk)

Zulassung

Steuerberaterkammer

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Qualitätskontrolle

Berufsrecht StBerG

§ 57a WPO (Peer Review)

Für mittelständische Unternehmen bedeutet das konkret: Ein Steuerberater optimiert die Steuerlast und erstellt den Abschluss. Ein Wirtschaftsprüfer bestätigt unabhängig, dass dieser Abschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung aus einer Hand

Die Kombination beider Qualifikationen in einer Partnerschaft schafft für mittelständische Unternehmen einen konkreten Vorteil: Der Wirtschaftsprüfer kennt den Abschluss, weil er ihn zusammen mit dem Steuerberater erarbeitet hat. Zusätzliche Einarbeitungszeit, doppelte Datenpflege und Abstimmungsaufwand zwischen zwei Kanzleien entfallen.

Dieser integrierte Ansatz ist besonders relevant bei Transaktionen, Umstrukturierungen und Finanzierungen. Banken und Investoren fordern belastbare Abschlüsse und unabhängige Prüftestate. Wenn beide aus derselben Kanzlei stammen, ist die Datenkonsistenz gewährleistet und die Reaktionszeit kürzer.

Leistungen im Überblick

Freiwillige Prüfungen

 

Jahresabschlussprüfung

HGB, AktG

Konzernabschlussprüfung

Konsolidierte Abschlüsse nach HGB

Prüferische Durchsicht

Review statt Vollprüfung bei freiwilliger Prüfung

Transaktions- und Sonderprüfungen

 

Due Diligence (Financial & Tax)

Im Rahmen von Unternehmenskauf/-verkauf

Unternehmensbewertung

Nach IDW S1 für Verhandlungen, Erbschaft, Gericht

Umwandlungsprüfung

Bei Rechtsformwechsel nach UmwG

Verschmelzungsprüfung

Bei Fusion von Gesellschaften

Kapitalerhöhungs-Sonderprüfung

Nachweis ordnungsgemäßer Kapitalaufbringung

Gründungsprüfung

Bei AG-Gründung gesetzlich vorgeschrieben

Krisenbewältigung und Haftungsschutz

 

Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Nachweis fehlender Insolvenzantragspflicht

   

Prüfung der Fortführungsprognose

Going-Concern-Beurteilung für Geschäftsführer

Weitere Leistungen

 

Gutachten vor Gericht

Wirtschaftliche Sachverständigengutachten

Prüfung internes Kontrollsystem (IKS)

Identifikation von Kontrollschwächen

Unterschlagungsprüfungen

Forensische Prüfung bei Verdacht

Stiftungsprüfungen

Jährliche Prüfung gem. Stiftungsrecht

Prüfung nach MaBV

Makler- und Bauträgerverordnung

Sonderprüfungen  gem. § 53 HGrG

Für öffentlich geförderte Unternehmen

Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer spart später Zeit und Kosten.

Leistungsbeschreibung als PDF-Datei

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Häufige Fragen zur Wirtschaftsprüfung

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?

Ein Steuerberater vertritt den Mandanten gegenüber dem Finanzamt, erstellt Steuererklärungen und Jahresabschlüsse und optimiert die Steuerlast. Er ist Parteivertreter. Ein Wirtschaftsprüfer prüft Abschlüsse unabhängig und erteilt ein Testat – er bestätigt, dass der Abschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Er ist neutraler Gutachter. Beide Qualifikationen erfordern ein staatliches Examen, das Wirtschaftsprüferexamen gilt als eines der anspruchsvollsten in Deutschland.

Wann brauche ich eine Wirtschaftsprüfung Beratung statt eines Steuerberaters?

Einen Wirtschaftsprüfer brauchen Sie in vier Situationen: wenn eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht (mittelgroße und große GmbHs nach § 267 HGB, AGs, Konzerne); wenn eine Bank oder ein Investor ein geprüftes Testat fordert; wenn eine Transaktion eine Due Diligence erfordert; oder wenn Sie als Geschäftsführer Haftungsrisiken durch eine unabhängige Prüfung der Fortführungsprognose absichern wollen.

Kann ein Wirtschaftsprüfer auch als Steuerberater tätig sein?

Ja. Wirtschaftsprüfer sind kraft ihrer Zulassung auch zur Steuerberatung berechtigt. In einer Kanzlei, die beide Qualifikationen vereint, kann ein Mandant beide Leistungen aus einer Hand erhalten. Das spart Einarbeitungsaufwand, vermeidet doppelte Datenerfassung und beschleunigt Prüfungsprozesse erheblich.

Was kostet eine Jahresabschlussprüfung?

Die Kosten hängen vom Prüfungsumfang, der Komplexität des Abschlusses und der Unternehmensgröße ab. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung für Wirtschaftsprüfer. Seriöse Kanzleien legen den voraussichtlichen Aufwand im Vorfeld transparent offen. Sprechen Sie uns an – wir geben Ihnen nach einem ersten Gespräch eine realistische Einschätzung.

Was ist eine freiwillige Jahresabschlussprüfung und wann lohnt sie sich?

Kleinstunternehmen und kleine GmbHs, die unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte liegen, sind nicht prüfungspflichtig. Eine freiwillige Prüfung lohnt sich trotzdem: Banken vergeben bessere Konditionen, wenn ein geprüfter Abschluss vorliegt. Bei Gesellschafterwechsel, Kreditlinienerweiterung oder Vorbereitung auf einen Unternehmensverkauf erhöht ein Testat die Verhandlungsposition erheblich.

Was ist der Unterschied zwischen Vollprüfung und prüferischer Durchsicht?

Bei der Vollprüfung prüft der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss mit hinreichender Sicherheit und erteilt ein Bestätigungsvermerk. Bei der prüferischen Durchsicht (Review) wird lediglich eine begrenzte Sicherheit erreicht – der Aufwand ist geringer, das Ergebnis entsprechend weniger belastbar. Für gesetzliche Prüfungspflichten ist ausschließlich die Vollprüfung zulässig.

Was schützt mich als Geschäftsführer bei der Wirtschaftsprüfung?

Ein unabhängig geprüfter Jahresabschluss und eine dokumentierte Fortführungsprognose sind im Krisenfall der wichtigste Schutz vor persönlicher Haftung. Wer nachweislich eine Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung durchgeführt hat und dabei kein Insolvenzgrund festgestellt wurde, ist vor späteren Haftungsansprüchen von Gläubigern deutlich besser geschützt.